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THEMEN – Familienrecht
Michael Klatt, Fachanwalt für Familienrecht
Familienrecht
Das Familienrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und ein Teil des Zivilrechts.
Es regelt die Rechtsbeziehungen der durch Verwandtschaft, Ehe und Familie verbundenen Personen, wobei sich der Fachanwalt für Familienrecht im Wesentlichen mit den Folgen von Trennung und Scheidung befasst.
Schwerpunkt: „Elternunterhalt“
Mit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich auf die Rechtsfälle spezialisiert, in denen der Sozialhilfeträger Unterhaltsansprüche im Namen der sozialhilfebedürftigen Personen geltend macht. Dies sind insbesondere Verfahren betreffend den Elternunterhalt, solchen Auseinandersetzungen, in denen die Kinder Unterhalt für ihre Eltern schulden, nachdem eine Hilfebedürftigkeit beim Sozialhilfeträger, z. B. durch Heimaufnahme entstanden ist.
An dieser Stelle können Sie in Kürze ein umfassendes Manuskript zum Thema „Elternunterhalt“ herunterladen.
Regelungsgebiete des Familienrechts
Zum Familienrecht gehören Regelungen zu:
- Trennung und Scheidung einschließlich Scheidung zwischen Eheleuten unterschiedlicher Nationalität
- Elterliche Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesherausgabe
- Umgangs- und Besuchsrecht mit Kindern sowie Kindschaftsrecht
- Unterhalt in jeder Form, wie Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder, sowie Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
- Hausratsteilung
- Ehewohnung und Wohnungszuweisung einschließlich Klärung mietrechtlicher Fragen bei Trennung
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Renten-, Versorgungsausgleich bei Scheidung
sowie das Gebiet der vorsorgenden bzw. gestaltenden Rechtspflege wie:
- Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Patienten- und Vorsorgevollmachten
erbrechtliche Fragen, bei denen eine Beziehung zum Familienrecht besteht wie:
- Testament, Erbvertrag und Erbfolge