Have any questions?
+44 1234 567 890
THEMEN – Sozialrecht für Selbständige und Freiberufler
Selbstständige/Freiberufler werden von der Sozialversicherung mehrheitlich nicht erfasst. Sind Selbstständige vorwiegend für einen Auftraggeber tätig, kann Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bestehen. Besonderes Augenmerk gilt hier der Befreiung bzw. der Beitragshöhe.
Für Künstler und Publizisten gelten besondere Bestimmungen der Versicherungspflicht. Darin besteht die Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung.
Selbstständige haben die Möglichkeit auf freiwilliger Basis der Sozialversicherung beizutreten. Wir empfehlen dies zur Absicherung bei Ausfällen wegen Erwerbsminderung oder Krankheit.
Statusfeststellung
Ob eine Tätigkeit als selbstständige/freie Tätigkeit anerkannt wird, lässt sich in einem Statusverfahren bei der Deutsche Rentenversicherung feststellen. Für Selbstständige bestimmter Berufsgruppen, „Arbeitnehmerähnlicher Selbstständige“, Ergo-/Physiotherapeuten, Handwerker, Lehrer, Erzieher, Hebammen, Entbindungspfleger u. a., kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich sein.
! Der Selbstständige muss für die Krankheit-/Pflegeversicherung selbst vorsorgen.
! Für die Arbeitslosigkeit kann Vorsorge getroffen werden.
Versicherungspflicht auf Antrag
Zum Schutz im Falle einer Erwerbsminderung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht beantragen.
! Hier ist ausführliche Beratung zu empfehlen.
! Eine beantragte Versicherungspflicht gilt bis zur Beendigung der selbstständigen Tätigkeit.
Beitragsrecht/Beitragsbefreiung
Für Selbstständige/Freiberufler besteht Beitragszahlungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Beitragszahlung sind hierbei vielfältig.
Für „Neueinsteiger“: In den ersten Jahren der Selbstständigkeit kann in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden – ebenso die Zahlung ermäßigter Beiträge.
Langjährige Selbstständige können einkommensabhängige Beiträge oder Regelbeiträge beantragen.
Besteht eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, werden die Beiträge nach Ihrem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit festgelegt. Bei der Berechnung werden aber auch Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung u. a. zu Grunde gelegt.
Sozialversicherung für Künstler/Publizisten
Künstler und Publizisten können sich in der Künstlersozialversicherung zu einem günstigen Beitrag versichern.
Die Künstlersozialversicherung beinhaltet die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Beratungsrelevante Themen:
- Berufseinsteiger
- Beitragsrecht/ Beitragspflicht
- Antrag auf Zuschuss
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Meldepflicht
- Versicherungspflicht/ Versicherungsfreiheit
Leistungsansprüche (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung)