Have any questions?
+44 1234 567 890
THEMEN – Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist größtenteils im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Dabei handelt es sich um ein weit gefächertes Rechtsgebiet, welches verschiedene Bereiche umfasst. Wichtige Gebiete des Versicherungsrechts sind dabei unter anderem:
• Das Sachversicherungsrecht:
Zu den Sachversicherungen zählen Versicherungen wie die Hausratsversicherung, die Fahrzeugversicherung oder die Gebäudeversicherung, um nur einige dieser Versicherungen beispielhaft zu nennen.
• Das Haftpflichtversicherungsrecht:
Dazu gehören private und betriebliche Haftpflichtversicherungen ebenso wie die Haftpflichtversicherung für die freien Berufe oder Pflichtversicherungen. Derartige Versicherungen dienen dazu, die Regulierung fremder Schäden abzusichern.
• Private Personenversicherungen:
Unter die privaten Personenversicherungen fallen z.B. die private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Krankentagegeldversicherung oder eine private Unfallversicherung.
Häufig kommt es vor, dass Versicherungen im Schadensfall nicht oder nicht wie gewünscht regulieren, obwohl die oder der Versicherte zuvor in dem Glauben war, dass viele Risiken durch die Versicherung abgesichert sind. Dabei kommt es oft auf Details an, die sich in den Versicherungsbedingungen finden. Diese sind für Laien in vielen Fällen schwer verständlich, Probleme können auch dann auftreten, wenn die Versicherung sich darauf beruft, Versicherungsleistungen aufgrund der fehlenden Erfüllung von Mitwirkungspflichten zu verweigern.
So nutzen Versicherer ihre vermeintlich überlegene Sachkunde zum Teil aus, um sich aus der Verantwortung und Haftung zu ziehen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie auch bei der Geltendmachung außergerichtlicher und gerichtlicher Ansprüche gegen die jeweilige Versicherung.