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Erbrecht

THEMEN – Erbrecht

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt Michael Klatt (zertifizierter Testamentsvollstrecker)

Erbrecht
Im Erbrecht besteht Beratungsbedarf bei der Planung und Gestaltung der eigenen Erbfolge oder nach dem Eintritt eines Erbfalls bei der Auseinandersetzung des Nachlasses. Ich bin im Erbrecht spezialisiert, zertifizierter Testamentsvollstrecker und gewährleiste Ihnen fachkundige Beratung und Vertretung, vor allem in den folgenden Bereichen:

Vor dem Erbfall

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, insbesondere durch:
  • Anordnung von Vor- und Nacherbfolge
  • Einrichten einer Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnisse und Zuwendungen
  • Behindertentestament
  • Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Nach dem Erbfall

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Auskunftsansprüche gegen Nachlassbeteiligte
  • Interessenvertretung im Erbscheinverfahren
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Herausgabe- und Ausgleichsansprüche gegen Beschenkte
  • Wertermittlungen durch Sachverständige
  • Gutachten zur Testierfähigkeit
  • Nachlassmanagement

Testament

  • Bei der eigenen Erbfolge sollen die Nachlasswerte wunschgemäß übertragen und Angehörige oder nahestehende Personen ausreichend abgesichert werden. Wegen der komplexen rechtlichen Zusammenhänge ist hier eine qualifizierte Beratung unerlässlich.
    Bei der Gestaltung von Testamenten gibt es im Erbrecht variable Möglichkeiten:
  • Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Schenkungen
  • Stiftungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Lebzeitige Übertragungen, z. B. von Gesellschaftsanteilen
  • Gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament)

Zudem stehen verschiedene Modelle zur Optimierung von Erbschaft und Schenkungsteuer zur Verfügung, um Vermögenswerte unabhängig vom Freibetrag zu übertragen. Ich berate Sie individuell und kompetent, um die für Sie günstige testamentarische Gestaltung zu erarbeiten.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht garantiert als gesetzliches Erbrecht den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Als Pflichtteil steht den Berechtigten grundsätzlich die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Dieser Pflichtteilsanspruch ist auf eine Geldzahlung gegen die Erben des Nachlasses gerichtet.

Wenn eine Belastung der Erben durch die Entstehung unerwünschter Pflichtteilsansprüche vermieden werden soll, ist meist eine kompetente Beratung erforderlich. Hat der Erblasser seinen Nachlass durch lebzeitige Schenkungen ausgehöhlt, kann den Pflichtteilsberechtigten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Erben bzw. Beschenkte zustehen. Auch hier ist eine korrekte rechtliche Einschätzung für die erfolgreiche Geltendmachung der Ansprüche entscheidend.

Durch meine langjährige Erfahrung gewährleiste ich Ihnen professionelle Vertretung hinsichtlich einer wirksamen Durchsetzung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen.

Mein Tätigkeitsspektrum umfasst u. a.:

  • Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Gestaltungen zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen für die Erben
  • Wertermittlungen zu Nachlassgegenständen

Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Mit der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs unterliegt dieser der Erbschaftssteuer.

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