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Sozialrecht

THEMEN – Sozialrecht

 

Michael Klatt, Fachanwalt für Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt neben dem Familien-, dem Zivil-, dem Verkehrs- und dem Medizinrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Als Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Herr Klatt deutschlandweit gefragt. Alle der bei uns tätigen Juristen verfügen über jahrelange Erfahrung mit sozialrechtlichen Mandaten mit jeweils unterschiedlichem Schwerpunkt.

In den Sozialgesetzbüchern (SGB) I bis XII sowie diversen Nebengesetzen sind umfassende Ansprüche des Bürgers gegen den Staat geregelt. Als sozialer Rechtsstaat hat die Bundesrepublik Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass eine Gleichberechtigung der Bürger stattfindet und die Existenz eines jeden einzelnen gesichert ist. Des Weiteren ist die Verteilung der staatlichen Mittel durch unterschiedliche Behörden sowie die Ausgestaltung der verschiedenen Sozialversicherungssysteme umfassend geregelt.

Sozialrechtliche Angelegenheiten sind damit auch, aber nicht nur, solche, die die soziale Absicherung des Einzelnen betreffen. Vielmehr ist an alle Angelegenheiten zu denken, in denen sich der Bürger einer staatlichen Einrichtung gegenübersieht. Als Beispiel sei hier die Unfallversicherung zu nennen, die greift, wenn eine Person auf dem Weg zur Arbeit, bei der Arbeit oder auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleidet.

Bis auf einige Ausnahmen werden soziale Leistungen auf Antrag erbracht. Das bedeutet, dass sich der Bürger mit seinem Anliegen an die zuständige Behörde wenden muss. Bereits bei der Antragstellung begleiten wir Sie gerne.

In der Praxis kommt es häufig dazu, dass Leistungsanträge ganz oder teilweise abgelehnt werden, teils natürlich berechtigt, in manchen Fällen jedoch auch zu Unrecht. Wir übernehmen gerne Ihre rechtliche Vertretung und gehen gegen ablehnende Bescheide vor. Regelmäßig findet dies im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens statt, welches eine außergerichtliche Klärung mit dem Sozialleistungsträger zum Ziel hat. Scheitert ein Widerspruchsverfahren, beschreiten wir für Sie den gerichtlichen Weg.

Für eine juristische Vertretung ist immer die Erteilung einer Vollmacht vonnöten. Bei Fällen, für die medizinische Unterlagen relevant sind, benötigen wir zudem eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht. Diese wird durch die Unterzeichnung eines durch uns bereitgestellten Formulars durch den Mandanten gewährt.

Für den Mandanten in Fällen mit medizinischen Fragen ist es wichtig zu wissen, dass im Verlauf des Verfahrens medizinische Begutachtungen stattfinden können. Nähere Informationen hierzu geben wir gerne im Erstberatungsgespräch weiter.

Unsere Schwerpunkte im Rahmen des Sozialrechts sind die folgenden:

Sozialversicherungsrecht (mit Bezügen zum EU-Recht)

  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Künstlersozialversicherung

Sozialversicherungssysteme zeichnen sich dadurch aus, dass die versicherten Risiken von allen Versicherten gemeinsam getragen werden. Unabhängig also davon, in welcher Höhe ein einzelner Versicherter in eine Sozialversicherung eingezahlt hat, hat er bei Erfüllen aller Voraussetzungen Ansprüche in gesetzlich definierter Höhe.

Verbringt ein Versicherter Phasen seines Lebens im Ausland und übt dort eine berufliche Tätigkeit aus, spielen bei der Frage nach sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen auch die ausländischen Sozialversicherungsstrukturen eine Rolle. Es sind Fragen in der Hinsicht zu klären, ob und wenn ja welche Ansprüche in Deutschland bzw. im jeweiligen Ausland bestehen.

Recht der Leistungserbringer
Leistungserbringer im Sinne der Sozialversicherung sind Personen und Institutionen, die medizinische oder pflegerische Leistungen erbringen. Zu denken ist an Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Pflegedienste, Heime, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten sowie sonstige Heilmittelerbringer und Hilfsmittelerbringer.

Im Rahmen der Sozialversicherung besteht nicht nur ein Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungserbringer und dem Klienten, sondern auch zwischen dem Leistungserbringer und dem Sozialversicherungsträger, mit welchem der Leistungserbringer abrechnet. Zum Beispiel ist an einen Arzt zu denken, der einen Patienten behandelt und anschließend mit der Krankenkasse abrechnet.

Dem Leistungserbringer sind diverse Rechte und Pflichten auferlegt. In der Praxis kommt es auch hier zu Fragestellungen oder Auseinandersetzungen, die einer rechtlichen Klärung bedürfen.

Sozialversicherungsrecht im Unternehmen
Arbeitgeber obliegen Pflichten hinsichtlich der Sozialversicherung ihrer Mitarbeiter. Unsere Kanzlei berät zu der Frage, ob es sich um einen Mitarbeiter um einen Beschäftigten oder um einen Selbständigen handelt. Davon hängt wiederum die Antwort auf die Frage nach der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ab. Ferner wird auch hinsichtlich der Beschäftigung von Künstlern beraten. Gerne übernehmen wir auch Tätigkeiten rund um die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger nach § 28p SGB IV.

Sozialhilferecht
insbesondere auf Sozialhilfeträger übergegangene Unterhaltsansprüche

Schwerbehindertenrecht
Als schwerbehindert gilt nach dem deutschen Recht, bei dem ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vom Hundert festgestellt ist. Dokumentiert wird eine Schwerbehinderung durch den Schwerbehindertenausweis. Je nach Art der Behinderung werden neben dem Grad der Behinderung Merkzeichen festgestellt (zum Beispiel das Merkzeichen "B" für Blind). Menschen mit Schwerbehinderung stehen besondere Rechte zu.

Vielfach werden durch unsere Kanzlei Personen vertreten, die die Feststellung eines Grades der Behinderung von mindestens 50 vom Hundert beantragt haben, was jedoch durch die Behörde abgelehnt wurde.

Rehabilitationsrecht
Nach § 1 S. 1 SGB IX haben Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Häufig sind in diesem Zusammenhang Uneinigkeiten über die Notwendigkeiten einer Rehabilitationsmaßnahme. Wir machen uns gerne für Sie stark.

Elterngeld/ElterngeldPlus
Durch Elterngeld und ElterngeldPlus werden nach der Geburt eines Kindes Eltern unterstützt, die zunächst nicht oder nicht vollzeitig wieder ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Die Berechnungsgrundlagen sind komplex und für den Laien schwer durchschaubar. Eine Beratung kann bereits zu Beginn einer Schwangerschaft sinnvoll sein.

Kindergeld
Kindergeld wird ab Geburt eines Kindes in gesetzlich festgesetzter Höhe gezahlt (aktuell 204 €/Monat für das erste und zweite Kind, 210 €/Monat für das dritte Kind und 235 €/Monat für jedes weitere Kind). Der Anspruch endet mit Ablauf des 17. Lebensjahres des Kindes, es sei denn, es befindet sich noch in Ausbildung. Je nach konkretem Fall können Uneinigkeiten auftreten, ob weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht.

Des Weiteren kann sich die Frage auftun, welchem Elternteil im Falle einer Trennung das Kindergeld zusteht. Auch hier beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer konkreten Situation.

Kinderhilfe, Jugendhilfe
Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, jeden jungen Menschen in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Die Leistungen sind vielfältig und schließen oftmals Unterstützung für die gesamte Familie mit ein.

Recht der Werkstatt für behinderte Menschen (Werkstattrecht)

Werkstätten für behinderte Menschen stellen eine Form der Eingliederungshilfe dar, sie sollen also behinderten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern.

Wir bieten sowohl dem Träger als auch dem in einer solchen Werkstatt Beschäftigten rechtliche Unterstützung.

Sozialvergaberecht
Wir beraten und bieten rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit:

  • Betriebsprüfung
  • Dreiecksverhältnis
  • Ausschreibung
  • Nachprüfungsverfahren
  • Rüge

Bei Fragestellungen in einem dieser Bereiche sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Primär werden durch unsere Kanzlei Versicherungsnehmer beraten und anwaltlich vertreten, daneben zählen jedoch auch Sozialleistungsträger, medizinische Leistungserbringer, Unternehmen, und soziale Vereine zu unseren Mandanten. So unterschiedlich Menschen und ihre Geschichten auch sind, so vielfältig und auf den Einzelnen abgestimmt, erfolgt die Vertretung durch unsere Kanzlei. Da es im Rahmen des Sozialrechts häufig um Fragestellungen geht, die die Existenz einer Person betreffen, sind wir stets um eine schnellstmögliche Bearbeitung bemüht.

Sollten Sie unsere sozialrechtliche Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Eine besonders schnelle Tätigkeitsaufnahme kann erfolgen, wenn Sie relevante Unterlagen zusammen mit einer kurzen Zusammenfassung in eigenen Worten schriftlich übermitteln. Zu den relevanten Unterlagen zählen insbesondere der Ausgangsbescheid, gegen den vorgegangen werden soll, der Antrag (sofern gestellt), sowie ggf. Unterlagen aus einem bereits begonnenen Widerspruchsverfahren.

 

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